Ausgeschlossen von der Neufahrzeuggarantie sind Verschleißteile, wie Reifen, Kupplungsscheiben, Bremsscheiben, Bremsbeläge und Zahnriemen.
Voraussetzung der Neufahrzeuggarantie ist die Durchführung der laut Herstellervorschrift vorgesehenen (mindestens) drei Inspektionen: spätestens nach 1.000 km (oder sechs Monaten), nach 12.000 km (oder 12 Monaten) und nach 24.000 km (oder 24 Monaten). Diese sind bei einer autorisierten Ducati Vertragswerkstatt auszuführen. Die Garantie verfällt, sollte das Motorrad von anderen repariert oder überholt werden, ebenso wie für den Fall, dass Nicht-Originalersatzteile eingebaut werden. Darüber hinaus deckt die Garantie keine Schäden ab, die durch Unfälle, Überlastungen, unsachgemäßen oder nachlässigen Gebrauch oder durch eine nicht gemäß den im Garantieheft enthaltenen Anweisungen durchgeführte Wartung entstehen.
Die Garantie ist europaweit gültig, d.h. sie gilt auch außerhalb des Kauflandes, wird auf den neuen Eigentümer im Falle eines Weiterverkaufs übertragen und umfasst den Pannendienst und medizinischen Service der ebenfalls zu jedem Neufahrzeug gehörenden 24-monatigen Ducati Mobilitätsgarantie.
Alle detaillierten Informationen finden Sie in dem mit dem Motorrad mitgelieferten Garantieheft.